Ratgeber

Wer zahlt die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?

Nach einem Todesfall stellt sich schnell die Frage, wer die Kosten der Wohnungsauflösung trägt. Die Antwort hängt vom Einzelfall ab. Diese Seite erklärt, wovon der Preis einer Räumung abhängt, wie sich Kosten senken lassen und was Sie vor der Räumung klären sollten.

Die Kostenfrage hängt vom Einzelfall ab

Wer die Kosten einer Wohnungsauflösung im Todesfall trägt, richtet sich nach der Erbsituation, dem Mietverhältnis und dem Nachlass. Das lässt sich nicht pauschal beantworten und ist eine rechtliche Frage. Lassen Sie sich dazu von einem Notar, vom Nachlassgericht oder von einem Anwalt beraten. Wir geben keine Rechtsberatung. Wir erklären die praktische Seite: wovon der Preis abhängt und was Sie vorbereiten können.

Wovon der Preis einer Wohnungsauflösung abhängt

Der Preis richtet sich nach dem Umfang der Arbeit. Maßgeblich sind:

  • Größe der Wohnung oder des Hauses und Menge des Hausrats
  • Zugänglichkeit, zum Beispiel Treppen oder enge Zugänge
  • Aufwand für Trennung und fachgerechte Entsorgung der Abfälle
  • Zusatzarbeiten wie das Entfernen von Bodenbelägen, Tapeten oder Wandfliesen
  • Verwertbare Gegenstände, die auf den Preis angerechnet werden

Verwertbares kann die Kosten senken

Antiquitäten, Möbel, Porzellan, Werkzeug oder alter Trödel haben oft einen Wert. Wir sichten den Hausrat bei der Besichtigung und rechnen verwertbare Gegenstände auf den Räumungspreis an. Dadurch können die Kosten sinken. Mehr zum Ankauf lesen Sie unter „An- und Verkauf“.

Was im Angebot stehen sollte

Ein klares Angebot nennt, was enthalten ist: Tragen, Verladen, Abtransport, fachgerechte Entsorgung und die besenreine Übergabe. Wir besichtigen das Objekt kostenlos und erstellen danach ein Angebot ohne versteckte Positionen.

Erbe noch nicht geklärt oder ausgeschlagen?

Wenn unklar ist, ob ein Erbe angenommen wird, oder wenn es ausgeschlagen wurde, klären Sie zuerst, wer über die Räumung entscheiden darf. Besprechen Sie das mit dem Nachlassgericht, einem Notar oder einem Anwalt, bevor mit der Räumung begonnen wird. Steht die berechtigte Person fest, besichtigen wir das Objekt und nennen ein klares Angebot.

So läuft es bei uns ab

  1. 1

    Kontakt

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir besprechen kurz, was ansteht.

  2. 2

    Besichtigung

    Wir schauen uns Ihr Objekt kostenlos und unverbindlich an.

  3. 3

    Räumung

    Zum vereinbarten Preis räumen wir alles und entsorgen fachgerecht.

  4. 4

    Besenreine Übergabe

    Sie erhalten das Objekt sauber und besenrein zurück.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Entrümpelung bei einem Todesfall?

Das hängt von der Erbsituation und vom Nachlass ab und ist im Einzelfall rechtlich zu klären. Bitte wenden Sie sich dafür an einen Notar, das Nachlassgericht oder einen Anwalt. Für die Räumung selbst erstellen wir nach einer kostenlosen Besichtigung ein klares Angebot.

Kann Verwertbares mit den Kosten verrechnet werden?

Ja. Verwertbare Gegenstände wie Möbel, Antiquitäten oder Trödel rechnen wir nach der Sichtung auf den Räumungspreis an.

Muss ich bei der Räumung dabei sein?

Nach Absprache ist Ihre Anwesenheit nicht zwingend nötig.

Was kostet die Besichtigung?

Die Besichtigung ist kostenlos und unverbindlich.

Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Weiterlesen: Haushaltsauflösung im Todesfall – ein Leitfaden für Erben · Unsere Leistungen

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