1. Erbe klären und Fristen im Blick behalten
Nach einem Todesfall haben Sie sechs Wochen Zeit, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Räumen Sie erst, wenn die Erbfolge geklärt ist – wer Gegenstände entnimmt oder entsorgt, kann das Erbe stillschweigend annehmen. Bei mehreren Erben sollten alle Entscheidungen zur Wohnungsauflösung gemeinsam getroffen und schriftlich festgehalten werden.
2. Mietvertrag und Kündigungsfrist prüfen
Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod. Erben oder Angehörige können in der Regel mit gesetzlicher Frist von drei Monaten außerordentlich kündigen. Sprechen Sie früh mit der Vermieterin oder dem Vermieter und halten Sie den Übergabetermin fest – daran orientiert sich der Zeitplan der Räumung.
3. Wichtige Unterlagen und Wertsachen sichern
Bevor die eigentliche Haushaltsauflösung beginnt: Versicherungsunterlagen, Verträge, Kontoauszüge, Testament, Schmuck, Bargeld und persönliche Erinnerungsstücke separat sichern. Diese Dinge tauchen erfahrungsgemäß in Schubladen, Büchern und Schränken auf – nicht dort, wo man sie vermutet.
4. Hausrat sichten und Wert ermitteln
Antiquitäten, Möbel, Porzellan, Werkzeug, Münzen oder alter Trödel haben häufig einen realen Wert. Eine fachkundige Sichtung vor Ort zeigt, was sich verkaufen lässt. Verwertbare Gegenstände können direkt mit den Kosten der Räumung verrechnet werden – das senkt den Endpreis spürbar.
5. Angebot einholen und Festpreis vereinbaren
Seriöse Anbieter besichtigen das Objekt kostenlos und nennen anschließend einen verbindlichen Festpreis inklusive Entsorgung. Achten Sie darauf, dass Tragen, Verladen, Abtransport, fachgerechte Entsorgung und die besenreine Übergabe im Angebot enthalten sind – ohne Nachberechnung pro Kubikmeter.
6. Räumung, Entsorgung und Übergabe
Die eigentliche Wohnungsauflösung dauert je nach Größe meist ein bis drei Tage. Abfälle werden getrennt und fachgerecht entsorgt, Schrott und Metalle abgeholt. Danach wird das Objekt besenrein übergeben, sodass es direkt weitervermietet oder verkauft werden kann. Ihre Anwesenheit ist nach Absprache nicht zwingend nötig.